Einreihungsverordnung (EV) Fundstelle

Einreihungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Einreihungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 47/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 90/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts-, Lehr- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lehrbeauftragtengesetz), BGBl. Nr. 656/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2007, wird für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Einreihungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 47/2008

Änderung

BGBl. II Nr. 90/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts-, Lehr- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lehrbeauftragtengesetz), BGBl. Nr. 656/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2007, wird für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur verordnet:

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