§ 7 EV Verweisungen

Einreihungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.03.2017

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.03.2017

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

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