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An den Fachschulen für Sozialberufe werden zugeordnet:
1. | Den fachtheoretischen und didaktischen Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen sowie den Unterrichtsveranstaltungen der Schulpraxis (den praxisbezogenen Unterrichtsveranstaltungen): Alle Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in eine der Lehrverpflichtungsgruppen I bis III eingestuft sind. | |||||||||
2. | Der Lehrtätigkeit bzw. dem Unterricht in einer praktischen Unterrichtsveranstaltung oder in einer Fertigkeit: | |||||||||
Alle Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppe IV oder IVa eingestuft sind. |
An den Fachschulen für Sozialberufe werden zugeordnet:
1. | Den fachtheoretischen und didaktischen Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen sowie den Unterrichtsveranstaltungen der Schulpraxis (den praxisbezogenen Unterrichtsveranstaltungen): Alle Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in eine der Lehrverpflichtungsgruppen I bis III eingestuft sind. | |||||||||
2. | Der Lehrtätigkeit bzw. dem Unterricht in einer praktischen Unterrichtsveranstaltung oder in einer Fertigkeit: | |||||||||
Alle Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppe IV oder IVa eingestuft sind. |