§ 5 EZG Beginn und Enden des Anspruches

Einsatzzulagengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Anspruch auf die Einsatzzulage entsteht mit dem Tag der Verfügung des Einsatzes und besteht für die Dauer des Einsatzes.
  2. (2)Absatz 2Der Anspruch auf den Gefahrenzuschlag besteht nur für die Dauer der außergewöhnlichen Gefährdung gemäß § 2a Abs. 1.Der Anspruch auf den Gefahrenzuschlag besteht nur für die Dauer der außergewöhnlichen Gefährdung gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins,
  3. (3)Absatz 3Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Einsatzzulage oder den Gefahrenzuschlag nicht für den Zeitraum eines vollen Kalendermonats gegeben, so ist für jeden Kalendertag, an dem kein Anspruch besteht, der verhältnismäßige Teil des MonatsbetragesMonatsbezugs abzuziehen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2025
  1. (1)Absatz einsDer Anspruch auf die Einsatzzulage entsteht mit dem Tag der Verfügung des Einsatzes und besteht für die Dauer des Einsatzes.
  2. (2)Absatz 2Der Anspruch auf den Gefahrenzuschlag besteht nur für die Dauer der außergewöhnlichen Gefährdung gemäß § 2a Abs. 1.Der Anspruch auf den Gefahrenzuschlag besteht nur für die Dauer der außergewöhnlichen Gefährdung gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins,
  3. (3)Absatz 3Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Einsatzzulage oder den Gefahrenzuschlag nicht für den Zeitraum eines vollen Kalendermonats gegeben, so ist für jeden Kalendertag, an dem kein Anspruch besteht, der verhältnismäßige Teil des MonatsbetragesMonatsbezugs abzuziehen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten