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Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde für Umweltgutachter (Fachkundebeurteilungsverordnung – FachKBV)
StF: BGBl. II Nr. 37/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 10 Abs. 5 des Umweltmanagementgesetzes (UMG), BGBl. I Nr. 96/2001 i.d.F. BGBl. I Nr. 99/2004 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde für Umweltgutachter (Fachkundebeurteilungsverordnung – FachKBV)
StF: BGBl. II Nr. 37/2007
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 10 Abs. 5 des Umweltmanagementgesetzes (UMG), BGBl. I Nr. 96/2001 i.d.F. BGBl. I Nr. 99/2004 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet: