§ 5 FachKBV

Fachkundebeurteilungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.02.2016 bis 31.12.9999

Die Ausübung der Tätigkeit der Umweltgutachter unterliegt der Aufsicht der Zulassungsstelle gemäß Anhang V 5.3 derArt. 23 und Art. 24 EMAS-V.

Stand vor dem 02.02.2016

In Kraft vom 21.02.2007 bis 02.02.2016

Die Ausübung der Tätigkeit der Umweltgutachter unterliegt der Aufsicht der Zulassungsstelle gemäß Anhang V 5.3 derArt. 23 und Art. 24 EMAS-V.

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