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(Anm.: richtig: (7)) § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a und b und § 6 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2002 treten mit 1. April 2002 in Kraft.Anmerkung, richtig: (7)) Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a und b und Paragraph 6, Absatz 2, zweiter Satz in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 2002, treten mit 1. April 2002 in Kraft.
(Anm.: richtig: (7)) § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a und b und § 6 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2002 treten mit 1. April 2002 in Kraft.Anmerkung, richtig: (7)) Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a und b und Paragraph 6, Absatz 2, zweiter Satz in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 2002, treten mit 1. April 2002 in Kraft.