§ 12a ERVO 1994 (weggefallen)

Entgeltrichtlinienverordnung 1994

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.07.2017 bis 31.12.9999
Die Bekanntgabe gemäß § 14d Abs12a ERVO 1994 (weggefallen) seit 06.07.2017 weggefallen. 4 letzter Satz WGG hat jedenfalls zu enthalten:

a)

die Bezeichnung jener Teile der Baulichkeit, an denen die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen,

b)

den Umfang der voraussichtlichen Instandsetzung, Erneuerung oder Neuerrichtung und

c)

die im Zeitpunkt der Bekanntgabe geschätzten voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung einer vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung sowie des geplanten Beginns der durchzuführenden Maßnahmen.

Stand vor dem 05.07.2017

In Kraft vom 01.01.2001 bis 05.07.2017
Die Bekanntgabe gemäß § 14d Abs12a ERVO 1994 (weggefallen) seit 06.07.2017 weggefallen. 4 letzter Satz WGG hat jedenfalls zu enthalten:

a)

die Bezeichnung jener Teile der Baulichkeit, an denen die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen,

b)

den Umfang der voraussichtlichen Instandsetzung, Erneuerung oder Neuerrichtung und

c)

die im Zeitpunkt der Bekanntgabe geschätzten voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung einer vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung sowie des geplanten Beginns der durchzuführenden Maßnahmen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten