§ 1 BVA-GebV 2010 (weggefallen)

Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2012 bis 31.12.9999
Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 AbsBVA-GebV 2010 (weggefallen) seit 13.04.2012 weggefallen. 1 und 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 – BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17, hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

219 €

Direkte Zuschlagserteilungen im Oberschwellenbereich

657 €

Direkte Zuschlagserteilungen im Unterschwellenbereich

328 €

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

438 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

328 €

Geistige Dienstleistungen

383 €

Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

657 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

383 €

Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

2 736 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

875 €

Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge

5 472 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

1 751 €

Stand vor dem 12.04.2012

In Kraft vom 01.09.2011 bis 12.04.2012
Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 AbsBVA-GebV 2010 (weggefallen) seit 13.04.2012 weggefallen. 1 und 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 – BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17, hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

219 €

Direkte Zuschlagserteilungen im Oberschwellenbereich

657 €

Direkte Zuschlagserteilungen im Unterschwellenbereich

328 €

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

438 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

328 €

Geistige Dienstleistungen

383 €

Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

657 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

383 €

Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich

Bauaufträge

2 736 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

875 €

Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge

5 472 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

1 751 €

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