Anl. 15 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

  1. A.ADie Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
    1. 1.Ziffer einsBezeichnung des Auftraggebers;
    2. 2.Ziffer 2Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
    3. 3.Ziffer 3Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1.Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß Paragraph 20, Absatz eins,

  1. B.BIm offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsHinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;
    2. 2.Ziffer 2Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;
    3. 3.Ziffer 3Zuschlagsfrist;
    4. 4.Ziffer 4Zulässigkeit von Teilangeboten;
    5. 5.Ziffer 5Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;
    6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115 bzw. den Paragraphen 261 und 262).

  1. C.CIm nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
    2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind;
    3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
    4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
    5. 5.Ziffer 5Auswahlkriterien;
    6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115 bzw. den Paragraphen 261 und 262).

  1. D.DBei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsArt des Wettbewerbes;
    2. 2.Ziffer 2Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten;
    3. 3.Ziffer 3Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl):
      1. a)Litera aBegrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer,
      2. b)Litera bgegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer,
      3. c)Litera cAuswahlkriterien,
      Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
    4. 4.Ziffer 4Teilnahmeberechtigung;
    5. 5.Ziffer 5Beurteilungskriterien;
    6. 6.Ziffer 6Absichtserklärung zum weiteren Vergabeverfahren;
    7. 7.Ziffer 7Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
    8. 8.Ziffer 8Termine.

  1. E.EBeim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
    2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 70 ff);Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff);
    3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
    4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
    5. 5.Ziffer 5Zuschlagskriterien.

  1. F.FIn der Bekanntmachung kann enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsNachweise gemäß den §§ 70 ff bzw. der §§ 231 und 231a.Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff bzw. der Paragraphen 231 und 231a.
Anl. 15 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.03.2016 bis 20.08.2018

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

  1. A.ADie Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
    1. 1.Ziffer einsBezeichnung des Auftraggebers;
    2. 2.Ziffer 2Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
    3. 3.Ziffer 3Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1.Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß Paragraph 20, Absatz eins,

  1. B.BIm offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsHinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;
    2. 2.Ziffer 2Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;
    3. 3.Ziffer 3Zuschlagsfrist;
    4. 4.Ziffer 4Zulässigkeit von Teilangeboten;
    5. 5.Ziffer 5Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;
    6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115 bzw. den Paragraphen 261 und 262).

  1. C.CIm nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
    2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind;
    3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
    4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
    5. 5.Ziffer 5Auswahlkriterien;
    6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115 bzw. den Paragraphen 261 und 262).

  1. D.DBei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsArt des Wettbewerbes;
    2. 2.Ziffer 2Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten;
    3. 3.Ziffer 3Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl):
      1. a)Litera aBegrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer,
      2. b)Litera bgegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer,
      3. c)Litera cAuswahlkriterien,
      Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
    4. 4.Ziffer 4Teilnahmeberechtigung;
    5. 5.Ziffer 5Beurteilungskriterien;
    6. 6.Ziffer 6Absichtserklärung zum weiteren Vergabeverfahren;
    7. 7.Ziffer 7Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
    8. 8.Ziffer 8Termine.

  1. E.EBeim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
    2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 70 ff);Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff);
    3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
    4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
    5. 5.Ziffer 5Zuschlagskriterien.

  1. F.FIn der Bekanntmachung kann enthalten sein:
    1. 1.Ziffer einsNachweise gemäß den §§ 70 ff bzw. der §§ 231 und 231a.Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff bzw. der Paragraphen 231 und 231a.
Anl. 15 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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