Anl. 13 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende InformationenIn die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß Paragraph 207, Absatz eins, Ziffer 2, aufzunehmende Informationen

  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. 2.Ziffer 2Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. 3.Ziffer 3Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.
  4. 4.Ziffer 4Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.
  5. 5.Ziffer 5Bei nicht offenen Wettbewerben:
    1. a)Litera avoraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,
    2. b)Litera bgegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,
    3. c)Litera cKriterien für die Auswahl der Teilnehmer,
    4. d)Litera dSchlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
  6. 6.Ziffer 6Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
  7. 7.Ziffer 7Kriterien für die Bewertung der Projekte.
  8. 8.Ziffer 8Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
  9. 9.Ziffer 9Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.
  10. 10.Ziffer 10Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
  11. 11.Ziffer 11Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
  12. 12.Ziffer 12Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
  13. 13.Ziffer 13Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  14. 14.Ziffer 14Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  15. 15.Ziffer 15Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
  16. 16.Ziffer 16Sonstige einschlägige Angaben.
Anl. 13 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.04.2012 bis 20.08.2018
In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende InformationenIn die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß Paragraph 207, Absatz eins, Ziffer 2, aufzunehmende Informationen

  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. 2.Ziffer 2Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. 3.Ziffer 3Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.
  4. 4.Ziffer 4Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.
  5. 5.Ziffer 5Bei nicht offenen Wettbewerben:
    1. a)Litera avoraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,
    2. b)Litera bgegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,
    3. c)Litera cKriterien für die Auswahl der Teilnehmer,
    4. d)Litera dSchlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
  6. 6.Ziffer 6Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
  7. 7.Ziffer 7Kriterien für die Bewertung der Projekte.
  8. 8.Ziffer 8Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
  9. 9.Ziffer 9Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.
  10. 10.Ziffer 10Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
  11. 11.Ziffer 11Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
  12. 12.Ziffer 12Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
  13. 13.Ziffer 13Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  14. 14.Ziffer 14Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  15. 15.Ziffer 15Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
  16. 16.Ziffer 16Sonstige einschlägige Angaben.
Anl. 13 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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