Anl. 13 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

2.

Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.

Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.

4.

Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.

5.

Bei nicht offenen Wettbewerben:

a)

voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,

b)

gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,

c)

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer,

d)

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.

6.

Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

7.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

8.

Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.

9.

Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.

10.

Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.

11.

Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.

12.

Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.

13.

Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

16.

Sonstige einschlägige Angaben.

Anl. 13 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.04.2012 bis 20.08.2018

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

2.

Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.

Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.

4.

Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.

5.

Bei nicht offenen Wettbewerben:

a)

voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,

b)

gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,

c)

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer,

d)

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.

6.

Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

7.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

8.

Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.

9.

Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.

10.

Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.

11.

Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.

12.

Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.

13.

Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

16.

Sonstige einschlägige Angaben.

Anl. 13 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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