Anl. 12 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende InformationenIn die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß Paragraph 217, aufzunehmende Informationen

  1. I.Ziffer römisch einsInformationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union *)

  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift des Sektorenauftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. 3.Ziffer 3Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
  4. 4.Ziffer 4
    1. a)Litera aArt des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe).
    2. b)Litera bHinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
    3. c)Litera cBei Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb:Angabe des Ausnahmetatbestandes gemäß § 195.Angabe des Ausnahmetatbestandes gemäß Paragraph 195,
  5. 5.Ziffer 5Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
  6. 6.Ziffer 6Zahl der eingegangenen Angebote.
  7. 7.Ziffer 7Datum der Zuschlagserteilung.
  8. 8.Ziffer 8Für Gelegenheitskäufe gemäß § 195 Z 10 gezahlter Preis.Für Gelegenheitskäufe gemäß Paragraph 195, Ziffer 10, gezahlter Preis.
  9. 9.Ziffer 9Name und Anschrift des Unternehmers.
  10. 10.Ziffer 10Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Subauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
  11. 11.Ziffer 11Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote.
  12. 12.Ziffer 12Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  13. 13.Ziffer 13Fakultative Angaben:
  14. StrichaufzählungWert und Teil des Auftrags, der als Subauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte,
  15. StrichaufzählungZuschlagskriterien.

  1. II.Ziffer römisch IINicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

  1. 14.Ziffer 14Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde).
  2. 15.Ziffer 15Wert jedes vergebenen Auftrags.
  3. 16.Ziffer 16Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Unionsursprung oder Nichtunionsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt).
  4. 17.Ziffer 17Angewandte Zuschlagskriterien (technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot, niedrigster Preis?).
  5. 18.Ziffer 18Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der ein Alternativangebot angeboten hat?
  6. 19.Ziffer 19Wurden Angebote gemäß § 268 in Verbindung mit § 269 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?Wurden Angebote gemäß Paragraph 268, in Verbindung mit Paragraph 269, nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
  7. 20.Ziffer 20Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
  8. 21.Ziffer 21Bei Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Sektorenauftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

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*) Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden nicht veröffentlicht, wenn der Sektorenauftraggeber darauf hinweist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnteAnl. 12 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.04.2012 bis 20.08.2018
In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende InformationenIn die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß Paragraph 217, aufzunehmende Informationen

  1. I.Ziffer römisch einsInformationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union *)

  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift des Sektorenauftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. 3.Ziffer 3Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
  4. 4.Ziffer 4
    1. a)Litera aArt des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe).
    2. b)Litera bHinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
    3. c)Litera cBei Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb:Angabe des Ausnahmetatbestandes gemäß § 195.Angabe des Ausnahmetatbestandes gemäß Paragraph 195,
  5. 5.Ziffer 5Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
  6. 6.Ziffer 6Zahl der eingegangenen Angebote.
  7. 7.Ziffer 7Datum der Zuschlagserteilung.
  8. 8.Ziffer 8Für Gelegenheitskäufe gemäß § 195 Z 10 gezahlter Preis.Für Gelegenheitskäufe gemäß Paragraph 195, Ziffer 10, gezahlter Preis.
  9. 9.Ziffer 9Name und Anschrift des Unternehmers.
  10. 10.Ziffer 10Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Subauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
  11. 11.Ziffer 11Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote.
  12. 12.Ziffer 12Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  13. 13.Ziffer 13Fakultative Angaben:
  14. StrichaufzählungWert und Teil des Auftrags, der als Subauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte,
  15. StrichaufzählungZuschlagskriterien.

  1. II.Ziffer römisch IINicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

  1. 14.Ziffer 14Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde).
  2. 15.Ziffer 15Wert jedes vergebenen Auftrags.
  3. 16.Ziffer 16Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Unionsursprung oder Nichtunionsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt).
  4. 17.Ziffer 17Angewandte Zuschlagskriterien (technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot, niedrigster Preis?).
  5. 18.Ziffer 18Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der ein Alternativangebot angeboten hat?
  6. 19.Ziffer 19Wurden Angebote gemäß § 268 in Verbindung mit § 269 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?Wurden Angebote gemäß Paragraph 268, in Verbindung mit Paragraph 269, nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
  7. 20.Ziffer 20Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
  8. 21.Ziffer 21Bei Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Sektorenauftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

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*) Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden nicht veröffentlicht, wenn der Sektorenauftraggeber darauf hinweist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnteAnl. 12 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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