Anl. 11 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214 aufzunehmende Informationen,
Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dientIn die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß Paragraph 214, aufzunehmende Informationen,
Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient

  1. A.AIN DIE REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. I.Ziffer römisch einsVERPFLICHTENDE ANGABEN

  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. 2.Ziffer 2
    1. a)Litera aBei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. b)Litera bBei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.
    3. c)Litera cBei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges III (Nomenklatur-Referenznummer/n).Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch III (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. 3.Ziffer 3Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.
  4. 4.Ziffer 4Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  5. 5.Ziffer 5Sonstige einschlägige Auskünfte.

  1. II.Ziffer römisch IIANGABEN, DIE GEMACHT WERDEN SOLLTEN, WENN DIE BEKANNTMACHUNG ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB DIENT ODER EINE VERKÜRZUNG DER FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANGEBOTE BEINHALTET

  1. 6.Ziffer 6Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.
  2. 7.Ziffer 7Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. 8.Ziffer 8Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.
  4. 9.Ziffer 9Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang III und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang römisch III und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.
  5. 10.Ziffer 10Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.
  6. 11.Ziffer 11Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  7. 12.Ziffer 12Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.Frist für den Eingang der Interessenbekundungen. Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.
  8. 13.Ziffer 13Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.
  9. 14.Ziffer 14a) Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;
    1. b)Litera bArt des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);
    2. c)Litera cHöhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.
  10. 15.Ziffer 15Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
  11. 16.Ziffer 16Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  12. 17.Ziffer 17Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 251 oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Paragraph 251, oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.

  1. B.BIN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN, ALS HINWEIS DIENENDER REGELMÄSSIGEN BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. 1.Ziffer einsLand des Sektorenauftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Name des Sektorenauftraggebers.
  3. 3.Ziffer 3Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.
  4. 4.Ziffer 4CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n
Anl. 11 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.04.2012 bis 20.08.2018
In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214 aufzunehmende Informationen,
Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dientIn die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß Paragraph 214, aufzunehmende Informationen,
Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient

  1. A.AIN DIE REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. I.Ziffer römisch einsVERPFLICHTENDE ANGABEN

  1. 1.Ziffer einsName, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
  2. 2.Ziffer 2
    1. a)Litera aBei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. b)Litera bBei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.
    3. c)Litera cBei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges III (Nomenklatur-Referenznummer/n).Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch III (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. 3.Ziffer 3Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.
  4. 4.Ziffer 4Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  5. 5.Ziffer 5Sonstige einschlägige Auskünfte.

  1. II.Ziffer römisch IIANGABEN, DIE GEMACHT WERDEN SOLLTEN, WENN DIE BEKANNTMACHUNG ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB DIENT ODER EINE VERKÜRZUNG DER FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANGEBOTE BEINHALTET

  1. 6.Ziffer 6Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.
  2. 7.Ziffer 7Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. 8.Ziffer 8Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.
  4. 9.Ziffer 9Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang III und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang römisch III und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.
  5. 10.Ziffer 10Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.
  6. 11.Ziffer 11Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  7. 12.Ziffer 12Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.Frist für den Eingang der Interessenbekundungen. Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.
  8. 13.Ziffer 13Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.
  9. 14.Ziffer 14a) Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;
    1. b)Litera bArt des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);
    2. c)Litera cHöhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.
  10. 15.Ziffer 15Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
  11. 16.Ziffer 16Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  12. 17.Ziffer 17Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 251 oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Paragraph 251, oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.

  1. B.BIN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN, ALS HINWEIS DIENENDER REGELMÄSSIGEN BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

  1. 1.Ziffer einsLand des Sektorenauftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Name des Sektorenauftraggebers.
  3. 3.Ziffer 3Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.
  4. 4.Ziffer 4CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n
Anl. 11 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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