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In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die §§ 67e, 67f Abs BVergG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1 und 67g AVG sowie § 22 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß anzuwenden. In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die Paragraphen 67 e,, 67f Absatz eins und 67g AVG sowie Paragraph 22, des Mediengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1981,, sinngemäß anzuwenden.
In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die §§ 67e, 67f Abs BVergG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1 und 67g AVG sowie § 22 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß anzuwenden. In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die Paragraphen 67 e,, 67f Absatz eins und 67g AVG sowie Paragraph 22, des Mediengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1981,, sinngemäß anzuwenden.