§ 174 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 4 bis 9) des 2§ 174 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Teiles dieses Bundesgesetzes.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.02.2006 bis 20.08.2018
Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 4 bis 9) des 2§ 174 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Teiles dieses Bundesgesetzes.

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