§ 93 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Der Auftraggeber hat das Dokumentenformat oder die Dokumentenformate, in denen Angebote bzw§ 93 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Angebotsbestandteile erstellt werden können, nicht diskriminierend festzulegen und spätestens in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Für Angebote, die in einem einzigen Dokument erstellt werden, und für Angebotshauptteile dürfen nur Dokumentenformate vorgeschrieben werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden können.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 05.03.2010 bis 20.08.2018
Der Auftraggeber hat das Dokumentenformat oder die Dokumentenformate, in denen Angebote bzw§ 93 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Angebotsbestandteile erstellt werden können, nicht diskriminierend festzulegen und spätestens in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Für Angebote, die in einem einzigen Dokument erstellt werden, und für Angebotshauptteile dürfen nur Dokumentenformate vorgeschrieben werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden können.

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