Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind sie bei offenen Verfahren jedem Bewerber, bei nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren jedem zum Einreichen eines Angebotes aufgeforderten Bewerber zu übermitteln oder es ist ihnen unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, Abschriften anzufertigen und, soweit es vorgesehen oder üblich ist, sie zu erwerben.
(3) Die Namen und die Anzahl der Bewerber, denen die Unterlagen übermittelt werden oder die in Unterlagen Einsicht nehmen oder solche erwerben, sind geheim zu halten.
(2) Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind sie bei offenen Verfahren jedem Bewerber, bei nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren jedem zum Einreichen eines Angebotes aufgeforderten Bewerber zu übermitteln oder es ist ihnen unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, Abschriften anzufertigen und, soweit es vorgesehen oder üblich ist, sie zu erwerben.
(3) Die Namen und die Anzahl der Bewerber, denen die Unterlagen übermittelt werden oder die in Unterlagen Einsicht nehmen oder solche erwerben, sind geheim zu halten.