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Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Dringlichkeit sowie bei Lieferaufträgen über Waren mit allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmalen, die Mindestangebotsfristen und die Teilnahmefristen verkürzen BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Die Gründe für eine Verkürzung sind schriftlich festzuhalten.
Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Dringlichkeit sowie bei Lieferaufträgen über Waren mit allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmalen, die Mindestangebotsfristen und die Teilnahmefristen verkürzen BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen. Die Gründe für eine Verkürzung sind schriftlich festzuhalten.