Anl. 5 EMVV 2006 (weggefallen)

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Die von den Mitgliedstaaten benannten Stellen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

1.

Sie müssen über ausreichend Personal, Mittel und Ausrüstung verfügen.

2.

Ihr Personal muss fachlich kompetent und beruflich zuverlässig sein.

3.

Sie müssen bei der Durchführung der Prüfungen und der Abfassung der Berichte, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, unabhängig sein.

4.

Ihre Führungskräfte und ihr technisches Personal müssen unabhängig von Stellen, Gruppen oder Personen sein, die ein direktes oder indirektes Interesse an den fraglichen Betriebsmitteln haben.

5.

Ihr Personal muss zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sein.

6.

Sie müssen haftpflichtversichert sein, sofern ihr Haftungsrisiko nicht aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften vom Mitgliedstaat getragen wird.

Anl. 5 EMVV 2006 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 20.07.2007 bis 19.04.2016
Die von den Mitgliedstaaten benannten Stellen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

1.

Sie müssen über ausreichend Personal, Mittel und Ausrüstung verfügen.

2.

Ihr Personal muss fachlich kompetent und beruflich zuverlässig sein.

3.

Sie müssen bei der Durchführung der Prüfungen und der Abfassung der Berichte, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, unabhängig sein.

4.

Ihre Führungskräfte und ihr technisches Personal müssen unabhängig von Stellen, Gruppen oder Personen sein, die ein direktes oder indirektes Interesse an den fraglichen Betriebsmitteln haben.

5.

Ihr Personal muss zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sein.

6.

Sie müssen haftpflichtversichert sein, sofern ihr Haftungsrisiko nicht aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften vom Mitgliedstaat getragen wird.

Anl. 5 EMVV 2006 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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