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§ 38 Abs. 3 Z 1 und Abs. 4 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2009§ 47d TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2010 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 3, Ziffer eins und Absatz 4, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2009, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
§ 38 Abs. 3 Z 1 und Abs. 4 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2009§ 47d TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2010 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 3, Ziffer eins und Absatz 4, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2009, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.