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Legende:
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(2) § 26 AbsArt. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass in dem Fall, dass eine Auskunft wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter oder des Auftraggebers nicht in der in Abs. 1 geregelten Form erteilt werden kann, der Auskunftswerber Anspruch auf eine schriftliche Beschreibung seines von der Überwachung verarbeiteten Verhaltens oder auf eine Auskunft unter Unkenntlichmachung der anderen Personen hat.
§ 50e DSG (3weggefallen) In Fällen der Echtzeitüberwachung ist ein Auskunftsrecht ausgeschlossenseit 25.05.2018 weggefallen.
(2) § 26 AbsArt. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass in dem Fall, dass eine Auskunft wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter oder des Auftraggebers nicht in der in Abs. 1 geregelten Form erteilt werden kann, der Auskunftswerber Anspruch auf eine schriftliche Beschreibung seines von der Überwachung verarbeiteten Verhaltens oder auf eine Auskunft unter Unkenntlichmachung der anderen Personen hat.
§ 50e DSG (3weggefallen) In Fällen der Echtzeitüberwachung ist ein Auskunftsrecht ausgeschlossenseit 25.05.2018 weggefallen.