§ 25a KBGG

Kinderbetreuungsgeldgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2017 bis 31.12.9999

In Angelegenheiten des Kinderbetreuungsgeldes sowie der Beihilfe zu dieser Leistung sind, soweit in diesemSoweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind die für Leistungssachen in der Krankenversicherung geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen des ASVG, GSVG, BSVG und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, anzuwenden.

Stand vor dem 28.02.2017

In Kraft vom 01.01.2010 bis 28.02.2017

In Angelegenheiten des Kinderbetreuungsgeldes sowie der Beihilfe zu dieser Leistung sind, soweit in diesemSoweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind die für Leistungssachen in der Krankenversicherung geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen des ASVG, GSVG, BSVG und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten