§ 21 AnfO (weggefallen)

Anfechtungsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Die Aufhebung des § 3 Z 3 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2009§ 21 AnfO tritt mit 1seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2010 in Kraft. § 3 Z 3 ist in der bis dahin geltenden Fassung auf Rechtshandlungen weiterhin anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2010 vorgenommen werden.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2010 bis 30.06.2021
Die Aufhebung des § 3 Z 3 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2009§ 21 AnfO tritt mit 1seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2010 in Kraft. § 3 Z 3 ist in der bis dahin geltenden Fassung auf Rechtshandlungen weiterhin anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2010 vorgenommen werden.

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