Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(________________
Anm. 1.: Z 10 der Novelle BGBl. I Nr. 17/2023 lautet: „In § 9 Abs. 6 zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist § 9 Abs. 6 dritter Satz.)Anmerkung 1.: Abs. 4Absatz 4, aufgehoben durch Z 7Ziffer 7,10, BGBl. I Nr. 17/2023der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023, lautet: „In Paragraph 9, Absatz 6, zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist Paragraph 9, Absatz 6, dritter Satz.)
(________________
Anm.Anmerkung 1. Z 10Ziffer 10, der Novelle BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023, lautet: „In § 9Paragraph 9, Abs. 6Absatz 6, zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist § 9Paragraph 9, Abs. 6Absatz 6, dritter Satz.)
(________________
Anm. 1.: Z 10 der Novelle BGBl. I Nr. 17/2023 lautet: „In § 9 Abs. 6 zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist § 9 Abs. 6 dritter Satz.)Anmerkung 1.: Abs. 4Absatz 4, aufgehoben durch Z 7Ziffer 7,10, BGBl. I Nr. 17/2023der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023, lautet: „In Paragraph 9, Absatz 6, zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist Paragraph 9, Absatz 6, dritter Satz.)
(________________
Anm.Anmerkung 1. Z 10Ziffer 10, der Novelle BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023, lautet: „In § 9Paragraph 9, Abs. 6Absatz 6, zweiter Satz lautet: „Der Träger der Ausbildungsstätte…“ Offensichtlich gemeint ist § 9Paragraph 9, Abs. 6Absatz 6, dritter Satz.)