§ 272 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2015 bis 31.12.9999

Die §§ 91 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 20022014 unterliegenden Berufsoffiziere nicht anzuwenden.

Stand vor dem 17.06.2015

In Kraft vom 30.12.2008 bis 17.06.2015

Die §§ 91 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 20022014 unterliegenden Berufsoffiziere nicht anzuwenden.

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