§ 267 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

11. Unterabschnitt

BERUFSOFFIZIERE

Einteilung

§ 267. Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.

Stand vor dem 31.12.1995

In Kraft vom 01.05.1995 bis 31.12.1995

11. Unterabschnitt

BERUFSOFFIZIERE

Einteilung

§ 267. Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.

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