§ 253a BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Ausbildungs- und Verwendungszeiten in der früheren Post- und Telegraphenverwaltung sind den Ausbildungs- und Verwendungszeiten im PTA-Bereich und in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde gleichgestellt.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.2019

Ausbildungs- und Verwendungszeiten in der früheren Post- und Telegraphenverwaltung sind den Ausbildungs- und Verwendungszeiten im PTA-Bereich und in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde gleichgestellt.

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