§ 203m BDG 1979 Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999

Die §§ 203 bis 203l203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.2017

Die §§ 203 bis 203l203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.

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