§ 153 BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Dienstrechtliche Sonderbestimmungen für Staatsanwälte enthält das RStDG§ 153 BDG 1979 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.2017
Dienstrechtliche Sonderbestimmungen für Staatsanwälte enthält das RStDG§ 153 BDG 1979 seit 31.12.2017 weggefallen.

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