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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 52. Alle Zahlungen sind auf volle Schillingbeträgein Euro und Cent zu runden. Hiebei sind Beträge unter 50 Groschen zu vernachlässigen und Beträge von 50 Groschen und mehr auf einen vollen Schilling zu ergänzenleisten.
§ 52. Alle Zahlungen sind auf volle Schillingbeträgein Euro und Cent zu runden. Hiebei sind Beträge unter 50 Groschen zu vernachlässigen und Beträge von 50 Groschen und mehr auf einen vollen Schilling zu ergänzenleisten.