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§ 32.Paragraph 32,
Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136, wobei sich der in dessen § 18 Abs. 1 Z 1 jeweils genannte Betrag um die Hälfte erhöht.
§ 32.Paragraph 32,
Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136, wobei sich der in dessen § 18 Abs. 1 Z 1 jeweils genannte Betrag um die Hälfte erhöht.