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ZWEITES HAUPTSTÜCK
I. Abschnitt - Zuständigkeit
1. Sachliche Zuständigkeit
§ 3. In erster Instanz sind die Landes- und KreisgerichteLandesgerichte, für den Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien zur Entscheidung in Arbeits- und Sozialrechtssachen zuständig.
ZWEITES HAUPTSTÜCK
I. Abschnitt - Zuständigkeit
1. Sachliche Zuständigkeit
§ 3. In erster Instanz sind die Landes- und KreisgerichteLandesgerichte, für den Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien zur Entscheidung in Arbeits- und Sozialrechtssachen zuständig.