§ 29d BAG

Berufsausbildungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2010 bis 31.12.9999

Die Prüfungsordnung für die Ausbilderprüfung ist vom Bundesminister für HandelWirtschaft, GewerbeFamilie und IndustrieJugend durch Verordnung zu erlassen. Sie hat auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Prüfung einschließlich der Prüfungsniederschrift näher zu regeln sowie Bestimmungen über die Höhe der Prüfungstaxe und der Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission zu enthalten.

Stand vor dem 15.06.2010

In Kraft vom 01.07.1979 bis 15.06.2010

Die Prüfungsordnung für die Ausbilderprüfung ist vom Bundesminister für HandelWirtschaft, GewerbeFamilie und IndustrieJugend durch Verordnung zu erlassen. Sie hat auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Prüfung einschließlich der Prüfungsniederschrift näher zu regeln sowie Bestimmungen über die Höhe der Prüfungstaxe und der Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission zu enthalten.

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