§ 103 MPG (weggefallen)

Medizinproduktegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
Angaben zur Zweckbestimmung in Werbematerialien dürfen der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung nicht widersprechen und keine Angaben betreffend eine zusätzliche Zweckbestimmung enthalten§ 103 MPG seit 25.05.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 01.01.1997 bis 25.05.2022
Angaben zur Zweckbestimmung in Werbematerialien dürfen der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung nicht widersprechen und keine Angaben betreffend eine zusätzliche Zweckbestimmung enthalten§ 103 MPG seit 25.05.2022 weggefallen.

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