§ 101 MPG (weggefallen)

Medizinproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
Das Aufsuchen von Personen, die weder zum Verkauf von Medizinprodukten berechtigt, noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen von Medizinprodukten, ohne daß dafür eine ärztliche Verschreibung vorliegt, ist verboten§ 101 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Es ist auch verboten, den Auftrag dazu zu erteilen.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 01.01.1997 bis 25.05.2022
Das Aufsuchen von Personen, die weder zum Verkauf von Medizinprodukten berechtigt, noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen von Medizinprodukten, ohne daß dafür eine ärztliche Verschreibung vorliegt, ist verboten§ 101 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Es ist auch verboten, den Auftrag dazu zu erteilen.

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