§ 61 MPG (weggefallen)

Medizinproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren§ 61 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Die Meldepflichten des § 70 bleiben unberührt.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 21.03.2010 bis 25.05.2022
Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren§ 61 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Die Meldepflichten des § 70 bleiben unberührt.

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