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Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren§ 61 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Die Meldepflichten des § 70 bleiben unberührt. Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren. Die Meldepflichten des Paragraph 70, bleiben unberührt.
Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren§ 61 MPG seit 25.05.2022 weggefallen. Die Meldepflichten des § 70 bleiben unberührt. Der klinische Prüfer hat die Ethikkommission unverzüglich über alle schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen der klinischen Prüfung zu informieren. Die Meldepflichten des Paragraph 70, bleiben unberührt.