§ 27 MPG (weggefallen)

Medizinproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
Medizinprodukte dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn ihre Konformität mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe einer Verordnung nach § 28 § 27 MPGbewertet wurde seit 25.05.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 07.06.2000 bis 25.05.2022
Medizinprodukte dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn ihre Konformität mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe einer Verordnung nach § 28 § 27 MPGbewertet wurde seit 25.05.2022 weggefallen.

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