Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2011)
(3) Die Einsicht in die Ediktsdatei sowie kurze Mitteilungen daraus (§ 89k AbsArt. 1, 3 und 4 GOG § 6a GGG (weggefallen) sind gebührenfreiseit 01.01.2015 weggefallen.
(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2011)
(3) Die Einsicht in die Ediktsdatei sowie kurze Mitteilungen daraus (§ 89k AbsArt. 1, 3 und 4 GOG § 6a GGG (weggefallen) sind gebührenfreiseit 01.01.2015 weggefallen.