§ 105 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 105.Paragraph 105,

Die §§ 42 Abs. 1 Z 4, 45 Abs. 2 Z 3, 57 Abs. 4 Z 1 und 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998§ 105 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft. Die Paragraphen 42, Absatz eins, Ziffer 4,, 45 Absatz 2, Ziffer 3,, 57 Absatz 4, Ziffer eins und 63 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.2019
§ 105.Paragraph 105,

Die §§ 42 Abs. 1 Z 4, 45 Abs. 2 Z 3, 57 Abs. 4 Z 1 und 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998§ 105 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft. Die Paragraphen 42, Absatz eins, Ziffer 4,, 45 Absatz 2, Ziffer 3,, 57 Absatz 4, Ziffer eins und 63 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

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