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Die §§ 42 Abs. 1 Z 3 und 67 Abs. 5 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997§ 104 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. August 1997 in Kraft. Die Paragraphen 42, Absatz eins, Ziffer 3 und 67 Absatz 5, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, treten mit 1. August 1997 in Kraft.
Die §§ 42 Abs. 1 Z 3 und 67 Abs. 5 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997§ 104 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. August 1997 in Kraft. Die Paragraphen 42, Absatz eins, Ziffer 3 und 67 Absatz 5, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, treten mit 1. August 1997 in Kraft.