§ 104 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die §§ 42 Abs. 1 Z 3 und 67 Abs. 5 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997§ 104 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. August 1997 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.2019
Die §§ 42 Abs. 1 Z 3 und 67 Abs. 5 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997§ 104 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. August 1997 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten