§ 98 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Amtsdauer des am 31§ 98 NVG seit 31.12.2019 weggefallen. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des § 70 zweiter und dritter Satz gelten entsprechend.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1972 bis 31.12.2019
Die Amtsdauer des am 31§ 98 NVG seit 31.12.2019 weggefallen. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des § 70 zweiter und dritter Satz gelten entsprechend.

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