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Die Amtsdauer des am 31. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des § 70 zweiter und dritter Satz gelten entsprechend. Die Amtsdauer des am 31. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des Paragraph 70, zweiter und dritter Satz gelten entsprechend.
Die Amtsdauer des am 31. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des § 70 zweiter und dritter Satz gelten entsprechend. Die Amtsdauer des am 31. Dezember 1971 im Amt befindlichen Vorstandes der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und der Rechnungsprüfer endet am 31. Dezember 1973. Die Bestimmungen des Paragraph 70, zweiter und dritter Satz gelten entsprechend.