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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die in den §§ 9 Abs. 2, 26 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 8, 55 Abs. 5, 58, 61 und 62 genannten festen Beträge sind erstmalig ab 1. Jänner 1973 mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.
(2) Die in den §§ 9 Abs. 2, 26 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 8, 55 Abs. 5, 58, 61 und 62 genannten festen Beträge sind erstmalig ab 1. Jänner 1973 mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.