§ 22 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Ansprüche auf die Leistungen entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die in diesem Bundesgesetz hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden§ 22 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1972 bis 31.12.2019
Die Ansprüche auf die Leistungen entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die in diesem Bundesgesetz hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden§ 22 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

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