§ 20 RAPG

Rechtsanwaltsprüfungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Paragraph 20,

GegenstandBei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:

  1. 1.Ziffer einsBürgerliches Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechts und des Sozialrechts;
  2. 2.Ziffer 2zivilgerichtliches Verfahrensrecht;
  3. 3.Ziffer 3Strafrecht, Strafprozeßrecht, Grundzüge der Kriminologie und des Strafvollzugsrechts;
  4. 4.Ziffer 4Handels- und Wertpapierrecht, Immaterialgüterrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten, Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht;
  5. 5.Ziffer 5Verfassungsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit;Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht;
  6. 6.Ziffer 6Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht;
  7. 1.Ziffer einsFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,
  8. 2.Ziffer 2Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,
  9. 3.Ziffer 3Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,
  10. 4.Ziffer 4Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes,
  11. 5.Ziffer 5Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz,
  12. 6.Ziffer 6Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,
  13. 7.Ziffer 7Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,
  14. 8.Ziffer 8Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,
  15. 79.Ziffer 79Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung; und
  16. 8.Ziffer 8Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten des Rechtsanwalts als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung, sowie Kostenrecht;
  17. 9.Ziffer 9Grundzüge des Europarechts.
  18. 10.Ziffer 10Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder TerrorismusfinanzierungBerufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung(§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.(Paragraph 278 d, StGB) sowie Kostenrecht.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.06.1999 bis 31.12.2007
Paragraph 20,

GegenstandBei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:

  1. 1.Ziffer einsBürgerliches Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechts und des Sozialrechts;
  2. 2.Ziffer 2zivilgerichtliches Verfahrensrecht;
  3. 3.Ziffer 3Strafrecht, Strafprozeßrecht, Grundzüge der Kriminologie und des Strafvollzugsrechts;
  4. 4.Ziffer 4Handels- und Wertpapierrecht, Immaterialgüterrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten, Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht;
  5. 5.Ziffer 5Verfassungsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit;Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht;
  6. 6.Ziffer 6Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht;
  7. 1.Ziffer einsFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,
  8. 2.Ziffer 2Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,
  9. 3.Ziffer 3Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,
  10. 4.Ziffer 4Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes,
  11. 5.Ziffer 5Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz,
  12. 6.Ziffer 6Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,
  13. 7.Ziffer 7Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,
  14. 8.Ziffer 8Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,
  15. 79.Ziffer 79Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung; und
  16. 8.Ziffer 8Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten des Rechtsanwalts als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung, sowie Kostenrecht;
  17. 9.Ziffer 9Grundzüge des Europarechts.
  18. 10.Ziffer 10Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder TerrorismusfinanzierungBerufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung(§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.(Paragraph 278 d, StGB) sowie Kostenrecht.

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