§ 20 RAPG

Rechtsanwaltsprüfungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

GegenstandBei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:

1.

Bürgerliches RechtFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechtsvon Fällen mit Auslandsbezug und des Sozialrechts;Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,

2.

zivilgerichtliches Verfahrensrecht;Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,

3.

Strafrecht, Strafprozeßrecht, GrundzügeFalllösung im Rahmen der KriminologieRechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des Strafvollzugsrechts;österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,

4.

Handels- und WertpapierrechtVertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes, Immaterialgüterrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten, Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht;

5.

VerfassungsrechtFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, VerfassungsRechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Verwaltungsgerichtsbarkeit;Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz,

Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht;

6.

Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht;Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,

7.

Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,

8.

Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,

79.

Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung; und

8. Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten des Rechtsanwalts als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung, sowie Kostenrecht;

910.

Grundzüge des Europarechts.Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung

(§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.06.1999 bis 31.12.2007

GegenstandBei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:

1.

Bürgerliches RechtFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechtsvon Fällen mit Auslandsbezug und des Sozialrechts;Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,

2.

zivilgerichtliches Verfahrensrecht;Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,

3.

Strafrecht, Strafprozeßrecht, GrundzügeFalllösung im Rahmen der KriminologieRechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des Strafvollzugsrechts;österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,

4.

Handels- und WertpapierrechtVertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes, Immaterialgüterrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten, Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht;

5.

VerfassungsrechtFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, VerfassungsRechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Verwaltungsgerichtsbarkeit;Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz,

Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht;

6.

Abgabenrecht einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht;Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,

7.

Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,

8.

Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,

79.

Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung; und

8. Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten des Rechtsanwalts als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung, sowie Kostenrecht;

910.

Grundzüge des Europarechts.Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung

(§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.

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