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(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2012)Anmerkung, ist der Leiter des gerichtlichen GefangenenhausesAbsatz 2, in dessen Sprengel die Sicherheitsbehörde ihren Sitz hataufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, um den Vollzug zu ersuchen; er hat dem Ersuchen zu entsprechenNr. 87 aus 2012,)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2015)Anmerkung, soweit dies ohne Beeinträchtigung anderer gesetzlicher Aufgaben möglich istAbsatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2015,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2013)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2013,)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2012)Anmerkung, ist der Leiter des gerichtlichen GefangenenhausesAbsatz 2, in dessen Sprengel die Sicherheitsbehörde ihren Sitz hataufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, um den Vollzug zu ersuchen; er hat dem Ersuchen zu entsprechenNr. 87 aus 2012,)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2015)Anmerkung, soweit dies ohne Beeinträchtigung anderer gesetzlicher Aufgaben möglich istAbsatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2015,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2013)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2013,)