§ 26a RPG (weggefallen)

Rechtspraktikantengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten§ 26a RPG seit 24.05.2018 weggefallen. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.09.2002 bis 24.05.2018
Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten§ 26a RPG seit 24.05.2018 weggefallen. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden.

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