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Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden. Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6, des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden.
Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden. Der Bundesminister für Justiz ist ermächtigt, die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten automationsunterstützt zu verarbeiten. Soweit eine derartige Verarbeitung nicht als Standardanwendung im Sinne des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6, des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, zu melden ist, darf sie erst nach ihrer Registrierung im Datenverarbeitungsregister aufgenommen werden.