§ 25 OGHG

OGH-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.08.2001 bis 31.12.9999

Vollziehung

§ 25. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministeriumder Bundesminister für Justiz betraut.

Stand vor dem 03.08.2001

In Kraft vom 01.01.1969 bis 03.08.2001

Vollziehung

§ 25. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministeriumder Bundesminister für Justiz betraut.

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