§ 13 EKEG GIRÄG 2003 Anteilserwerb zur Sanierung

Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend.

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