§ 21 AsylGHG (weggefallen)

Asylgerichtshofgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die Einzelrichter und Vorsitzenden der Senate haben dem Präsidenten vierteljährlich über die Anzahl der in den letzten drei Monaten erledigten Rechtssachen und die Art der in diesen Rechtssachen getroffenen Erledigung zu berichten und nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres alle am 1. Jänner anhängigen Rechtssachen auszuweisen§ 21 AsylGHG (Geschäftsausweisweggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Ist in einer anhängigen Rechtssache die Zuständigkeit auf einen Senat oder Kammersenat übergegangen, ist auch dies auszuweisen. Im Einzelfall haben sie dem Präsidenten auf begründetes Ersuchen gesondert zu berichten.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.2013
Die Einzelrichter und Vorsitzenden der Senate haben dem Präsidenten vierteljährlich über die Anzahl der in den letzten drei Monaten erledigten Rechtssachen und die Art der in diesen Rechtssachen getroffenen Erledigung zu berichten und nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres alle am 1. Jänner anhängigen Rechtssachen auszuweisen§ 21 AsylGHG (Geschäftsausweisweggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Ist in einer anhängigen Rechtssache die Zuständigkeit auf einen Senat oder Kammersenat übergegangen, ist auch dies auszuweisen. Im Einzelfall haben sie dem Präsidenten auf begründetes Ersuchen gesondert zu berichten.

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