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Legende:
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§ 84. DieDer Bundesrechenzentrum GmbH hat auf Verlangen der Österreichichen Bundesforste AGwird als Dienstleisterin die Auszahlung und gegebenenfalls die gemeinsame VersteuerungAbwicklung der nach diesem Abschnitt ab dem 1. Jänner 2002 gebührenden Leistungen gegen angemessenes Entgelt seitens der Österreichischen Bundesforste AG durchzuführenübertragen.
§ 84. DieDer Bundesrechenzentrum GmbH hat auf Verlangen der Österreichichen Bundesforste AGwird als Dienstleisterin die Auszahlung und gegebenenfalls die gemeinsame VersteuerungAbwicklung der nach diesem Abschnitt ab dem 1. Jänner 2002 gebührenden Leistungen gegen angemessenes Entgelt seitens der Österreichischen Bundesforste AG durchzuführenübertragen.